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Was ist der Widerrufsbutton — und warum wird er jetzt Pflicht?
Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion, die Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, online geschlossene Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie abgeschlossen wurden. Mit wenigen Klicks — ohne langes Suchen, ohne E-Mail an eine versteckte Adresse, ohne Formular zum Herunterladen.
Die Pflicht ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673, die in Deutschland durch den neuen § 356a BGB umgesetzt wird. Sie gilt verbindlich ab dem 19. Juni 2026 — ohne Übergangsfrist.
Das bisherige Widerrufsformular zum Herunterladen reicht damit nicht mehr aus.
Wen betrifft die Widerrufsbutton-Pflicht?
Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das betrifft unter anderem:
- Online-Shops, die physische oder digitale Produkte verkaufen
- Buchungssysteme für Tickets, Hotels oder Veranstaltungen
- Abonnements und Mitgliedschaften, die online abgeschlossen werden
- Dienstleister und Agenturen, die online beauftragt werden können
- Apps und Plattformen, über die Verbraucherverträge geschlossen werden
Nicht betroffen sind reine B2B-Geschäfte, maßgefertigte Waren sowie bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen ohne Widerrufsrecht.
Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?
Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben. Der Button muss:
- Gut sichtbar und leicht zugänglich sein — im Footer, in der Navigation oder im Kundenkonto. Ein versteckter Textlink genügt nicht.
- Eindeutig beschriftet sein — optimal mit „Vertrag widerrufen“
- Dauerhaft verfügbar sein — während der gesamten Widerrufsfrist
- Ohne Login oder App erreichbar sein
Der 2-Stufen-Prozess: So muss es ablaufen
Der Widerruf muss in zwei Schritten erfolgen:
- Schritt 1: Der Verbraucher klickt auf „Vertrag widerrufen“ und gibt Name, Vertragsidentifikation und E-Mail-Adresse an
- Schritt 2: Über eine separate Schaltfläche — z. B. „Widerruf bestätigen“ — wird der Widerruf verbindlich erklärt
Nach dem Widerruf muss eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail versendet werden
Was droht, wenn du den Button nicht einbaust?
- Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände — Rechtsexperten rechnen mit aktiver Abmahntätigkeit ab dem 20. Juni 2026
- Bußgelder durch Behörden
- Verlängertes Widerrufsrecht von bis zu 12 Monaten und 14 Tagen
- Wettbewerbsrechtliche Klagen
So setzt du ihn um — je nach Plattform
WordPress + WooCommerce:
Plugin-Lösung mit korrektem 2-Stufen-Prozess — z. B. von Trusted Shops oder Händlerbund.
Shopify: Spezifische Apps aus dem Shopify App Store — frühzeitig prüfen ob der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
TYPO3 / HTML / individuelle Website: Technische Umsetzung durch eine Agentur oder Entwickler.
Wix / Jimdo / Squarespace: Prüfe ob dein Baukastensystem eine fertige Lösung bereitstellt.
Zusätzlich zum Button müssen Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung angepasst werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Wir helfen dir dabei
Wir von Like & Lead unterstützen dich dabei, den Widerrufsbutton sauber in deine Website oder deinen Online-Shop einzubauen — optisch passend, nutzerfreundlich und in Abstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben.
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Judith Hinel
Co-Founderin und Creative Director von like & lead. Sie entwickelt digitale Auftritte und Markenkommunikation für Unternehmen, die Wert auf Klarheit, Qualität und Wirkung legen. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Webdesign, Branding, SEO und digitale Sichtbarkeit. In ihren Beiträgen verbindet sie strategisches Denken mit gestalterischem Anspruch und praxisnahen Impulsen für eine starke Präsenz im digitalen Raum.


